Wir ordnen öffentlich zugängliche DAK-Informationen ein. Es gab keine Anfrage bei der Kasse und keine unabhängige medizinische oder rechtliche Prüfung. Die medizinische Eignung klärst du mit deiner Praxis, die persönliche Versorgung mit DAK und Vertragspartner.
Unterlagen, Antrag und Kosten
Die gerätespezifische Leistungsseite nennt die Leihe und Erprobung ausdrücklich. Die Angaben dazu, wer den Antrag bearbeitet und wie die gesetzliche Zuzahlung grundsätzlich berechnet wird, stammen dagegen aus allgemeinen DAK-Hilfsmittelseiten. Diese Unterscheidung bleibt bei jeder Antwort sichtbar.
- Welche Unterlagen brauche ich?
- Iontophorese-spezifischer Beleg
Die DAK-Geräteseite verlangt eine ärztliche Verordnung. Eine weitere Verordnung wird nach der dreimonatigen Erprobung benötigt. Eine zusätzliche, abschließende Liste medizinischer Nachweise nennt die Seite nicht; mögliche Rückfragen vorab mit dem Vertragspartner klären. [1]
- Wer reicht den Antrag ein?
- Allgemeine Hilfsmittelregel · keine Iontophorese-Zusage
Mit dem Rezept wendest du dich direkt an einen DAK-Vertragslieferanten. Nach der allgemeinen Antragshilfe plant dieser die Versorgung mit dir und klärt die Kostenübernahme direkt mit der DAK. Den passenden Anbieter findest du über den auf der Geräteseite verlinkten Hilfsmittellotsen. [17] [1]
- Leihgerät oder Eigentum?
- Iontophorese-spezifischer Beleg
Das Gerät wird leihweise bereitgestellt, zunächst für drei Monate zum Testen. Die anschließende Nutzung ist mit weiterer Verordnung so lange wie nötig vorgesehen, nicht als Eigentumsübergang. Bei Ende des Bedarfs an den Vertragspartner zurückgeben; ein Rücksendeschein ermöglicht die kostenlose Rücksendung. [1]
- Welche Kosten und Folgeverordnungen gelten?
- Gerätespezifische und allgemeine Angaben · siehe Quellen
Die Geräteseite nennt keinen Eigenanteil, aber die gesetzliche Zuzahlung an den Lieferanten. Die allgemeine DAK-Seite nennt dafür in der Regel 10 Prozent, mindestens 5 und maximal 10 Euro. Nach der Erprobung ist eine weitere Verordnung nötig; konkrete Zuzahlung, Befreiung und spätere Verordnungsintervalle persönlich klären. [1] [18]
Vor Lieferung und nach der Testphase
- Medizinische Eignung besprechen und Verordnung ausstellen lassen. Die DAK setzt ein ärztlich verordnetes Gerät voraus. Lass dir auch die Anwendung, Risiken und Nebenwirkungen erklären. Informationen zur Methode findest du im Iontophorese-Ratgeber. [1]
- Vertragspartner auswählen. Die Geräteseite verweist auf den DAK-Hilfsmittellotsen. Nach der allgemeinen Antragshilfe kannst du die Verordnung direkt dem Vertragslieferanten geben; er plant die Versorgung und klärt die Kostenübernahme mit der DAK. Das ist nicht dasselbe wie ein beliebiger privater Online-Kauf. [1] [17]
- Lieferung, Einweisung und eigene Zahlung abstimmen. Frage den Lieferanten, ob noch Unterlagen fehlen und wann die Versorgung beginnen kann. „Kein Eigenanteil“ auf der Geräteseite hebt die gesetzliche Zuzahlung nicht auf. Die allgemeine Regel von 5 bis 10 Euro ist kein bestätigter Gesamtbetrag für jede persönliche Versorgung. [1] [18]
- Vor Ablauf der drei Monate die weitere Versorgung klären. Laut Geräteseite ist nach der Erprobung eine weitere Verordnung nötig. Vereinbare rechtzeitig mit Praxis und Lieferant, wann diese vorliegen soll. Die Seite nennt keine feste Vorlauffrist und keinen automatischen Eigentumsübergang. [1]
- Bei Ende des Bedarfs zurückgeben. Fordere beim Vertragspartner telefonisch einen Rücksendeschein an. Die DAK beschreibt die Rücksendung damit als kostenlos. [1]
Nutze dafür die druckbare Checkliste und schriftliche Anfragevorlage. Gesundheitsdaten gehören nur in die vorgesehenen sicheren Kontaktwege deiner Praxis, Kasse oder des beauftragten Anbieters.
Zubehör, Einweisung und Rückgabe
Die DAK nennt ein zugelassenes Leitungswasser-Iontophoresegerät mit Stromversorgung, Elektroden, Behandlungsbecken, Kabeln und Gebrauchsanweisung. Sie beschreibt eine Wahl zwischen konstantem und gepulstem Gleichstrom. Daraus folgt keine freie Wahl eines beliebigen Herstellers oder Modells; lass dir das vorgesehene Gerät erklären. [1]
Die medizinische Einweisung erfolgt durch die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Für Gerätefragen ist der Lieferant zuständig; die DAK nennt dafür auch eine telefonische Einweisung. Fragen zu Kontraindikationen gehören in die Praxis, nicht allein an den technischen Support. [1]
Die Leistungsseite nennt einen Versand nach Hause innerhalb von drei Arbeitstagen sowie die Organisation von Reparatur oder Austausch durch den Vertragspartner innerhalb von drei Werktagen. Das ist keine Zusage, dass jeder Antrag in drei Tagen genehmigt ist. Den für deinen Vorgang geltenden Beginn der Lieferfrist und den Liefertermin musst du abstimmen. [1]
Was weiterhin zu klären ist
- Zusätzliche Unterlagen: Braucht der Anbieter neben der Verordnung weitere Angaben zur medizinischen Notwendigkeit? Die Geräteseite enthält keine abschließende Checkliste.
- Persönliche Kosten: Wie hoch ist die konkrete Zuzahlung, greift eine Befreiung und entstehen bei abweichender Modellwahl private Mehrkosten?
- Fortsetzung: Wer benötigt die weitere Verordnung nach den drei Monaten und bis wann? Welche späteren Verordnungsintervalle gelten?
- Konkrete Ausstattung: Welches Zubehör ist für deine Körperstelle vorgesehen und wie läuft die Nachlieferung? Die allgemeine Zubehörliste ersetzt keine Abstimmung deiner Versorgung.
Die veröffentlichten Regeln beantworten diese individuellen Punkte nicht vollständig. Lass die Antwort möglichst schriftlich bestätigen, bevor du zusätzliche Kosten übernimmst. Eine private Bestellung ist durch die beschriebenen Vertragsversorgungsregeln nicht automatisch abgesichert.
PRIMÄRQUELLEN
Quellen und Einordnung
Alle drei DAK-Seiten geben als Aktualisierung den 01.10.2026 an; abgerufen wurden sie am 08.10.2026. Die Nummern entsprechen dem gemeinsamen Quellenverzeichnis des Kostenübernahme-Ratgebers. Keine Zusammenarbeit oder Bestätigung durch die DAK ist damit verbunden.
- [1]Leitungswasser-IontophoresegeräteDAK-Gesundheit
- [17]
- [18]Hilfsmittel: Anspruch, Kosten und BeantragungDAK-Gesundheit